Die arbeitsrechtliche Beratungspraxis v. KEUSSLER Rechtsanwälte umfasst:
• Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in individuellen und kollektiven Arbeitsstreitigkeiten
• Restrukturierungen und Stellenabbau , einschl. Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
• Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
• Unternehmensveräußerung und Betriebsübergang
• Outsourcing
• Arbeitsverträge und Dienstverträge (Geschäftsführer, Vorstand)
• Aufhebungsverträge
• Arbeitnehmerüberlassung
• Betriebsverfassungsrecht
• Mitbestimmungsrecht
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Ihr Ansprechpartner:
Dr. Angela Harth