Seit Mai 2018 gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz, welches die meisten Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde zu bestellen. Zudem sind Unternehmen, die keine Niederlassung in der EU haben, aber Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anbieten, verpflichtet, einen EU-Vertreter (Art. 27 EU-DSGVO) zu benennen.
Diese Aufgaben übernehmen wir für unsere Mandanten.
Zu unseren Leistungen auf dem Gebiet Datenschutz zählen insbesondere:
• Allgemeine Beratung zu Fragen EU-DSGVO (Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
• Übernahme der Funktion externer Datenschutzbeauftragter
• Übernahme der Funktion EU-Vertreter (Art. 27 EU-DSGVO)
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Ihr Ansprechpartner:
Dr. Angela Harth