v. KEUSSLER Rechtsanwälte berät im Bereich Forschung und Entwicklung regelmäßig beim Abschluss von multilateralen, Forschungskooperationen (mit und ohne staatlicher Förderung) sowie von Patent- und Know-How-Lizenzverträge. Ein anderer Schwerpunkt sind internationale klinische oder medizinische Studien-Verträge, entweder auf Seiten der pharmazeutischen Industrie oder der Forschungseinrichtungen.
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