Forschung & Entwicklung (F&E)

v. KEUSSLER Rechtsanwälte berät im Bereich Forschung und Entwicklung regelmäßig beim Abschluss von multilateralen, Forschungskooperationen (mit und ohne staatlicher Förderung) sowie von Patent- und Know-How-Lizenzverträge. Ein anderer Schwerpunkt sind internationale klinische oder medizinische Studien-Verträge, entweder auf Seiten der pharmazeutischen Industrie oder der Forschungseinrichtungen.

Für Referenzen klicken Sie hier

Ihre Ansprechpartner:
Johann v. Keussler
Nils Schmiedeknecht
Dr. Angela Harth
Wolf Geidel
Mark Butzmann