v. KEUSSLER Rechtsanwälte berät im Bereich Gesellschaftsrecht in- und ausländische Unternehmen und Unternehmer bei allen rechtlichen Fragen zu Personen- und Kapitalgesellschaften. Dazu gehört insbesondere die Beratung bei der Gründung, der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen und bei Um- sowie Restrukturierungen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die laufende Beratung der Geschäftsleitung in Fragen der Organhaftung und der Corporate Governance.
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