v. KEUSSLER Rechtsanwälte berät auf Käufer- und Verkäuferseite bei M&A Transaktionen. Dazu gehören u.a.:
· Durchführung und Organisation der rechtlichen Due Diligence,
· Auswahl der passenden Transaktionsstruktur in Zusammenarbeit mit steuerlichen Beratern,
· Entwurf und Verhandlungen der erforderlichen Vertragsdokumente, sowie
· Akquisitionsfinanzierung und Sicherheitenverträge.
Sollten Anmeldungen zur Fusionskontrolle bei deutschen, ausländischen oder den zuständigen EU-Behörden erforderlich sein, arbeiten wir mit Spezialisten zusammen, die ausschließlich in diesem Bereich tätig sind.
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