Mergers & Acquisitions

v. KEUSSLER Rechtsanwälte berät auf Käufer- und Verkäuferseite bei M&A Transaktionen. Dazu gehören u.a.:

· Durchführung und Organisation der rechtlichen Due Diligence,

· Auswahl der passenden Transaktionsstruktur in Zusammenarbeit mit steuerlichen Beratern,

· Entwurf und Verhandlungen der erforderlichen Vertragsdokumente, sowie

· Akquisitionsfinanzierung und Sicherheitenverträge.

Sollten Anmeldungen zur Fusionskontrolle bei deutschen, ausländischen oder den zuständigen EU-Behörden erforderlich sein, arbeiten wir mit Spezialisten zusammen, die ausschließlich in diesem Bereich tätig sind.

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Ihre Ansprechpartner:

Dr. Martin Bouchon
Johann v. Keussler
Mark Butzmann
Wolf Geidel