v. KEUSSLER Rechtsanwälte berät mittelständische Unternehmer im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen. Dazu gehört neben einer Übertragung des Unternehmens an nahe Angehörige schwerpunktmäßig die Beratung bei einem teilweisen oder vollständigen Verkauf des Unternehmens an einen strategischen Investor oder einen Finanzinvestor (Private Equity). Wir unterstützen im Bereich der Due Diligence und bei der Verhandlung des Kaufvertrages und von Nebenvereinbarungen wie Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Geschäftsordnungen, Darlehensverträgen oder Rückbeteiligungsvereinbarungen.